Kirche und
Geld - da denken viele sofort an den Abzug vom Lohn und
Gehalt, genannt: Kirchensteuer. Zur Zeit sind es in
Hamburg und Schleswig-Holstein 9 % von der Lohn- und
Einkommenssteuer, allerdings nie mehr als 3,5 % des
gesamten Jahrseinkommen (die sog. Kappungsgrenze). Strenggenommen ist die sog.
Kirchensteuer ein Mitgliedsbeitrag. Wer aus der Kirche
austritt, zahlt diesen Beitrag nicht - das geht bei
keiner Steuer! Außerdem leisten diesen Beitrag nur
diejenigen Mitglieder, die es ohne Not tun können.
Das Recht, den
Mitgliedsbeitrag wie eine Steuer zu erheben, räumt den
Kirchen das Grundgesetz ein. Der historische Hintergrund
dafür ist die Enteignung und Umwidmung der Ländereien
und Güter der großen Kirchen. Das liegt zwar schon
lange zurück, doch ergab sich daher die Notwendigkeit,
den Kirchen eine Möglichkeit zu bieten, sich zu
finanzieren. Das lag und liegt durchaus im Interesse des
Staates, weil nach dem Subsidiaritätsprinzip die großen Kirchen viele Aufgaben
stellvertretend für den Staat übernehmen und mit
eigenen Mitteln unterstützen.
Den Einzug der sog .
Kirchensteuer über staatliche Stellen lässt sich der
Staat mit zur Zeit 3% (in Hamburg 4%) der Einnahmen aus der
Kirchensteuer bezahlen. Ob das im Zeitalter der
elektronischen Datenverarbeitung noch angemessen ist,
lassen wir dahingestellt - in jedem Fall müssten die
Kirchen einen weitaus höheren Anteil der eingenommenen
Mittel ausgeben, wollten sie den Einzug selbst regeln und
verwalten. Die Kirchen in der DDR mussten bis zu 15 % der
Einnahmen dafür aufwenden!
Kirchensteuer spart Einkommenssteuer
Hätten Sie's gewusst:
jeder Euro, den Sie der Kirche geben, ist abzugsfähig und
wirkt steuermindernd. Nicht nur Spenden, sondern
auch die Kirchensteuer, sogar in voller Höhe, wenn sie zusammen mit den übrigen Sonderausgaben einen bestimmten Pauschbetrag übersteigt! Schön - oder? Viele
Austrittswillige machen sich aber nicht klar, dass die
durch einen möglichen Austritt erhoffte Ersparnis
deswegen wesentlich geringer ausfällt als erhofft! Die
eingesparte Kirchensteuer muss jetzt nicht nur als
Einkommen versteuert werden, sondern wird auch nicht mehr
als Spende bei der Ermittlung der Jahressteuer
angerechnet. Im Klartext: statt der Kirche kassiert jetzt
der Staat!
Das gilt besonders für
Familien mit Kinder und nur einem Haupteinkommen. Hier
macht die Ersparnis unter Umständen nur 1/3 der bisher
gezahlten Kirchensteuer aus.
Kirchensteuern konkret: Nordelbien und
Lübeck
Für das Jahr 2009 rechnet
die Evangelisch-Lutherische Nordelbische Kirche (Hamburg
und Schleswig-Holstein) mit ca. 330 Millionen Euro an
Kirchensteuern. Von dieser Summe wird ein Vorabzug für
die gemeinsamen Einrichtungen der Nordelbischen Kirche
und Unterstützung für die evangelischen Kirchen in den
Neuen Bundesländern abgezogen. Der weitaus größte Teil
wird auf die 27 Kirchenkreise in Nordelbien aufgeteilt.
Für den Kirchenkreis Lübeck sollen es im Jahr 2009 rund 11,5
Millionen Euro werden, die folgendermaßen aufgeteilt werden:
Ca.61% der
Summe werden auf die Kirchengemeinden Lübecks verteilt,
die restlichen rd. 39% auf
· die Kirchenkreisleitung und -verwaltung (etwa 21%),
· die Diakonie (etwa 6%),
· die Kindertagesstätten (etwa 5%),
· das kirchliche Leben und die Ökumene (etwa 7%).
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