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Die sogenannte Kirchensteuer

Kirche und Geld - da denken viele sofort an den Abzug vom Lohn und Gehalt, genannt: Kirchensteuer. Zur Zeit sind es in Hamburg und Schleswig-Holstein 9 % von der Lohn- und Einkommenssteuer, allerdings nie mehr als 3,5 % des gesamten Jahrseinkommen (die sog. Kappungsgrenze).

Strenggenommen ist die sog. Kirchensteuer ein Mitgliedsbeitrag. Wer aus der Kirche austritt, zahlt diesen Beitrag nicht - das geht bei keiner Steuer! Außerdem leisten diesen Beitrag nur diejenigen Mitglieder, die es ohne Not tun können.

Das Recht, den Mitgliedsbeitrag wie eine Steuer zu erheben, räumt den Kirchen das Grundgesetz ein. Der historische Hintergrund dafür ist die Enteignung und Umwidmung der Ländereien und Güter der großen Kirchen. Das liegt zwar schon lange zurück, doch ergab sich daher die Notwendigkeit, den Kirchen eine Möglichkeit zu bieten, sich zu finanzieren. Das lag und liegt durchaus im Interesse des Staates, weil nach dem Subsidiaritätsprinzip die großen Kirchen viele Aufgaben stellvertretend für den Staat übernehmen und mit eigenen Mitteln unterstützen.

Den Einzug der sog . Kirchensteuer über staatliche Stellen lässt sich der Staat mit zur Zeit 3% (in Hamburg 4%) der Einnahmen aus der Kirchensteuer bezahlen. Ob das im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung noch angemessen ist, lassen wir dahingestellt - in jedem Fall müssten die Kirchen einen weitaus höheren Anteil der eingenommenen Mittel ausgeben, wollten sie den Einzug selbst regeln und verwalten. Die Kirchen in der DDR mussten bis zu 15 % der Einnahmen dafür aufwenden!

Kirchensteuer spart Einkommenssteuer

Hätten Sie's gewusst: jeder Euro, den Sie der Kirche geben, ist abzugsfähig und wirkt steuermindernd. Nicht nur Spenden, sondern auch die Kirchensteuer, sogar in voller Höhe, wenn sie zusammen mit den übrigen Sonderausgaben einen bestimmten Pauschbetrag übersteigt! Schön - oder? Viele Austrittswillige machen sich aber nicht klar, dass die durch einen möglichen Austritt erhoffte Ersparnis deswegen wesentlich geringer ausfällt als erhofft! Die eingesparte Kirchensteuer muss jetzt nicht nur als Einkommen versteuert werden, sondern wird auch nicht mehr als Spende bei der Ermittlung der Jahressteuer angerechnet. Im Klartext: statt der Kirche kassiert jetzt der Staat!

Das gilt besonders für Familien mit Kinder und nur einem Haupteinkommen. Hier macht die Ersparnis unter Umständen nur 1/3 der bisher gezahlten Kirchensteuer aus.

Kirchensteuern konkret: Nordelbien und Lübeck

Für das Jahr 2009 rechnet die Evangelisch-Lutherische Nordelbische Kirche (Hamburg und Schleswig-Holstein) mit ca. 330 Millionen Euro an Kirchensteuern. Von dieser Summe wird ein Vorabzug für die gemeinsamen Einrichtungen der Nordelbischen Kirche und Unterstützung für die evangelischen Kirchen in den Neuen Bundesländern abgezogen. Der weitaus größte Teil wird auf die 27 Kirchenkreise in Nordelbien aufgeteilt. Für den Kirchenkreis Lübeck sollen es im Jahr 2009 rund 11,5 Millionen Euro werden, die folgendermaßen aufgeteilt werden:

Ca.61% der Summe werden auf die Kirchengemeinden Lübecks verteilt, die restlichen rd. 39% auf
· die Kirchenkreisleitung und -verwaltung (etwa 21%),
· die Diakonie (etwa 6%),
· die Kindertagesstätten (etwa 5%),
· das kirchliche Leben und die Ökumene (etwa 7%).

 

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