Hochzeit
 
Fragen & Antworten
Was wann...
Standesamt
Anmeldung
Traugottesdienst
Trausprüche
Eheversprechen
Hochzeitsbräuche
Hochzeitstage
Galerie
 
Webring

Fragen zur kirchlichen Trauung

Formalitäten:

Wann und wo müssen wir uns zur kirchlichen Trauung anmelden?
Antwort:
Rechtzeitig im Gemeindebüro! Rechtzeitig: wenn der Termin auch mit dem Standesamt abgestimmt werden soll. Kirche, Kirchenmusiker/in, Küster/in und Pastor/in müssen auch Zeit haben. Empfehlung, mindestens ½ Jahr zuvor. Gemeindebüro: In dem Gemeindebüro der zuständigen Kirche(ngemeinde). Das ist in der Regel die Gemeinde, zu der man gehört. Wünscht man sich die Hochzeit in einer anderen Kirche, dann sollte man zunächst dort anfragen, ob die Kirche frei ist. Wünscht man sich für die Hochzeit eine/n andere/n Pastor/in als die/en Gemeindepastor/in, dann sollte man in gleichem Atemzug den/die Pastor/in fragen, den man sich für die Hochzeit wünscht.
-

Muss die standesamtliche und die kirchliche Trauung am gleichen Tag stattfinden?
Antwort:
Nein.
-

Können wir den Zeitpunkt der kirchlichen Trauung selbst wählen?
Antwort:
Ja, man muss nur schauen, ob die Kirche frei ist und der/die Pastor/in auch Zeit haben.
-

Können wir in einer Kirche und mit einer Pastorin bzw. einem Pastor unserer Wahl heiraten?
Antwort:
Ja!
-

Ist es möglich, in einem Privathaus oder einer anderen Einrichtung, zum Beispiel Gemeinschaftshaus, zu heiraten?
Antwort:
Ja! Sogar auf der Mole in Travemünde, beim Fallschirmspringen oder beim Tauchen. Man muss nur einen/e Pastor/in finden, der/die sich für eine solche Amtshandlung für geeignet hält.
-

Werden gleichgeschlechtliche Paare kirchlich getraut?
Antwort:
Nein! Aber vielfach wird erwogen, dass auch den aufrichtig geführten gleichgeschlechtlichen Beziehungen Gottes Segen zugesprochen werden soll.
-

Mein Partner ist nicht in der Kirche, können wir trotzdem kirchlich heiraten?
Antwort:
Ja, wenn ein Teil des Paares nach dem Segen für die Beziehung verlangt, dann kann man natürlich die Beziehung unter Gottes Segen stellen. Diese "Gottesdienste anlässlich der Eheschließung" sind in ihrer Form so gehalten, dass sie dem Kirchenmitglied mit seinen Bedürfnissen entgegenkommen, wenn der nichtkirchliche Partner nichts dagegen einzuwenden hat.
-

Können Partner unterschiedlicher Konfession kirchlich heiraten?
Antwort:
Unterschiedlicher "christlicher Konfessionen": Ja. Partner unterschiedlichen Glaubens, z. B. Katholisch, Evangelisch-Lutherisch, Ev. Reformiert, Muslime etc., siehe vorige Antwort.
-

Wir wollen ökumenisch heiraten. Was heißt das genau?
Antwort:
Das ist eine Hochzeit unter Beteiligung von Geistlichen beider Kirchen, zu denen die beiden Brautleute gehören.
-

Welcher Gemeinde gehören wir als ökumenisch getrautes Ehepaar an?
Antwort:
Jeder bleibt in seiner Kirche(ngemeinde).
-

Wer legt die Konfession der Kinder ökumenisch getrauter Eltern fest?
Antwort:
Die Eltern.
-

Kann ich kirchlich getraut werden wenn ich verwitwet oder geschieden bin?
Antwort:
Aber ja, natürlich, wenn Sie verwitwet sind. Für Geschiedene ist eine kirchliche Trauung nur in der evanglischen Kirche möglich.
-

Findet vor der kirchlichen Trauung ein Traugespräch statt?
Antwort:
Ja. Schließlich ist es wichtig, dass sich Pastor/in und Eheleute kennenlernen und über die Trauung sprechen.
-

Benötigen wir zum Traugespräch bestimmte Unterlagen?
Antwort:
Möglichst ja. Taufurkunde, Konfirmationsurkunde und wenn man aus einer anderen Gemeinde kommt, eine Bestätigung der Kirchenmitgliedschaft.
-

Muss der Trauspruch aus der Bibel gewählt werden?
Antwort:
Im Prinzip ja, allerdings liegen Ausnahmen im Ermessen des/der trauenden Pastors/in.
-

Gibt es einen Wegweiser für Trausprüche?
Antwort: J
a, es gibt Vorschlagslisten .... Aber man kann auch einfach in der Bibel lesen, zum Beispiel in den Psalmen. Schauen Sie einfach nach dem fettgedruckten Stellen.
-

In welcher Form verspreche ich meinem Partner die Ehe? 
Antwort:
Es gibt verschiedene Formen und Vorschläge. Fragen Sie bei Ihrer/m Pastor/in nach.
-

Ist die Formulierung des Trauspruches festgelegt?
Antwort:
Nein, man kann mit den beteiligten Pastoren darüber gut in´s Gespräch kommen.
-

-

Kleidung:

Weißes Brautkleid, schwarzer Frack? Oder darf es auch was anderes sein?
Antwort:
Ja, aber es sollte schon was sein. Ohne was ist nicht gut.
-

-

Traugottesdienst:

Gibt es einen festgelegten Ablaufplan für einen Traugottesdienst?
Antwort:
Ja, im Sinne eines vorgeschriebenen Rahmens. Der kann aber im Traugespräch auf die persönlichen Wünsche des Brautpaares angepasst werden.

Wer kümmert sich um den Blumenschmuck in der Kirche?
Antwort:
Um den "normalen" Blumenschmuck die Kirchengemeinde, wenn´s was Besonderes sein soll die Brautleute (nach Absprache mit der Pastorin bzw. dem Pastor).
-

Kann die Hochzeitsgesellschaft zum Beispiel Spalier vor der Kirche stehen?
Antwort:
Ja, aber die Erfahrung zeigt, dass es aus organisatorischen Gründen besser ist, wenn die Gäste in der Kirche warten.
-

Zieht das Brautpaar vor dem Gottesdienst gemeinsam in die Kirche ein?
Antwort:
In der Regel ja.
-

Kann die Braut vom Brautvater zum Altar geführt werden?
Antwort:
Ja. Manchmal wünschen sich die Väter, dass sie ihre Töchter zum Traualtar führen dürfen. Und die Töchter wünschen das manchmal auch. Ich schlage dann gern vor, dass auch die Bräutigame von ihren Müttern an den Traualtar geführt werden. Das ist Gleichberechtigung.
-

Können Angehörige und Hochzeitsgäste aktiv am Traugottesdienst teilnehmen?
Antwort:
Ja, sehr gern!
-

Dürfen in der Kirche Blumen oder Reis gestreut werden?
Antwort:
In der Regel Ja! Es gibt aber Kirchenböden in historischen Kirchen, da muss es leider verboten sein. In diesem Fall muss das Paar abwägen: entweder die Kirche oder Blumenstreuen. Wenn Reis gestreut werden soll: Vorsicht, Reis steht für Fruchtbarkeit. Und ... nicht so verschwenderisch! Reis ist ein Nahrungsmittel.
-

Wer legt den Verwendungszweck der Kollekte fest?
Antwort:
In Absprache mit dem/r Pastor/in das Brautpaar.
-

-

Musik:

Welche Lieder werden gesungen und wo finden wir Beispiele zur Auswahl?
Antwort:
In Absprache mit dem/der Pastor/in legt das Brautpaar die Lieder fest. Man findet Lieder im Evangelischen Gesangbuch. Bei der Auswahl immer darauf achten, dass die Gäste mitsingen können - also die Lieder kennen.

Gibt es Einschränkungen bei der Auswahl der Musik und wer musiziert?
Antwort:
Natürlich gibt es Lieder, die nicht passen. Ausnahmen mit dem/r Pastor/in absprechen! Nach altem Recht musiziert der Kirchenmusiker - ansonsten nach Absprache mit dem/der Pastor/in.

-

Kosten:

Was kostet eine kirchliche Trauung?
Antwort:
Das Versprechen der Treue. Und in manchen Kirchen, wenn Sonderaufwendungen von Seiten der Gemeinde nötig sind, bedarf es anteilig der Übernahme der Kosten. Z. B. Mitten in der kalten Jahreszeit eine Trauung um 24 Uhr ... Zusätzliche Heiz- und Personalkosten. Das kann die Gemeinde nicht allein tragen.
-

nach oben
   
Ev.-luth. Kirchengemeinde Kücknitz - Mail an webmaster@kirche-kuecknitz.de