Seit etwa 120 Jahren ist die standesamtliche Trauung Voraussetzung
für die Gültigkeit einer Ehe. Die Anmeldung (Aufgebot) erfolgt immer
beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes. Das Aufgebot ist
6 Monate gültig. Die dafür notwendigen Papiere sollten rechtzeitig
zusammen gestellt sein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Dazu gehören unter anderem der Nachweis zur Person und Abstammung,
Personalausweis oder Reisepass sowie eine Aufenthaltsbescheinigung.
Diese stellt das Standesamt bei der Anmeldung zur Eheschließung
mit aus oder aber ist bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes
erhältlich. Ratsam ist auch in besonderen Fällen, beispielsweise,
wenn einer der Partner minderjährig ist oder Kinder mit in die Ehe
gebracht werden, sich beim Standesamt rechtzeitig zu erkundigen,
welche Papiere benötigt werden.
Trauzeugen müssen heute nicht mehr sein. Wenn Sie sich für Trauzeugen
entscheiden, müssen diese volljährig sein und einen gültigen Personalausweis
besitzen. Ausserdem müssen sie geistig und körperlich in der Lage
sein, der Trauung zu folgen. Günstig ist es, die Namen bereits bei
der Anmeldung anzugeben. |