|
|
Nottaufe
Wenn für einen Menschen, insbesondere für ein neugeborenes
Kind, Lebensgefahr besteht und ein Pastor oder eine Pastorin nicht
mehr herbeigerufen werden kann, darf jeder Christ taufen.
Voraussetzung ist, dass der Täufling oder die für ihn
Verantwortlichen einverstanden sind. Wenn möglich, soll die Taufe in
Gegenwart christlicher Zeugen vollzogen werden.
Wer die Nottaufe empfangen hat, ist gültig getauft. In Zeiten hoher
Kindersterblichkeit wurden viele Neugeborene von Hebammen getauft .
Das gilt noch für viele unserer heutigen Senioren. Die Nottaufe muß
alsbald dem zuständige Pfarramt gemeldet werden.
Ist trotz aller Bemühungen die Taufe rechtzeitig nicht mehr möglich,
dürfen wir dennoch den ungetauft Verstorbenen in Gottes Liebe
geborgen wissen.
Gemeinden reformierter Tradition kennen die Nottaufe nicht.
|
Zu Beginn kann der Taufbefehl Christi, gefolgt vom Glaubensbekenntnis,
gesprochen werden
Taufbefehl:
Christus spricht: Mir ist gegeben alle Gewalt
im Himmel und auf Erden.
Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker:
Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes
und des Heiligen Geistes und lehret sie halten
alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe ich bin bei euch
alle Tage bis an der Welt Ende (Mt 28,18-20)
Auch folgende kurze Form allein ist
möglich:
Wer tauft, spricht (und segnet dabei den Täufling mit dem Zeichen des
Kreuzes): Herr Jesus Christus, nimm N.N. (dieses Kind) an in deiner
Barmherzigkeit.
Der/ die Taufende gießt mit der Hand dreimal Wasser über die
Stirn des Täuflings und spricht: (N.N., ich taufe dich im Namen des
Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen
Der Friede des Herrn sei mit dir.
Gebet: Vater
unser
|
| Vergleiche evangelisches Gesangbuch Nummer 791. |
|
|