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Totensonntag, Ewigkeitssonntag, Sonntag vom jüngsten Gericht,
Christkönigsfest, Letzter Sonntag des Kirchenjahres - viele Namen hat
es im Laufe der Zeit für diesen Gedenktag gegeben.
1816 ordnete König Friedrich Wilhelm III von Preußen an, den
letzten Sonntag im Kirchenjahr als allgemeinen Feiertag zur
Erinnerung an die Verstorbenen zu begehen. Damit wurde aus den vielen
regionalen Feiertagen in seinem Land ein einheitlicher Feiertag.
Die evangelische Landeskirche übernahm diesen Feiertag und er wurde
zum Gegenstück des katholischen Feiertags Allerseelen.
Der "Totensonntag" wird nicht zufällig am Ende des
Kirchenjahres begangen. Er bezeichnet zum einen das Ende, das
Unwiederbringliche. Da aber kurz darauf die Adventstage folgen, der
von Gott gesetzte Neuanfang, wird auch im Glauben deutlich, dass der
Tod nicht das Ende ist.
In vielen Gemeinden wird zum Klang der Gebetsglocke den
Gemeindemitgliedern gedacht, die im laufe eines Kirchenjahres
verstorben sind. Ihre Namen werden während des Gottesdienstes
verlesen und sie werden in die Fürbitte eingeschlossen. Das
Verklingen des Glockenklangs erinnert uns an unsere eigene
Vergänglichkeit.
Der "Gedenktag der Entschlafenen" hat als liturgische
Farbe Schwarz (oder die Schmucklosigkeit des Altars). Wird der
Gedenktag an einem Sonntag, also als "Totensonntag",
gefeiert, ist die liturgische Farbe entsprechend der Kirchenjahreszeit
oder weiß als Zeichen dafür, dass Christus, der Herr über den Tod,
alle Entschlafenen mit Namen kennt und sie zum Leben führt.
Der "Gedenktag der Entschlafenen" erinnert uns daran,
woher wir kommen und wohin wir gehen. Meistens finden in den
Friedhofskapellen spezielle Gottesdienste statt, in dem der
verstorbenen Familienangehörigen gedacht wird und die Hoffnung auf
die Auferstehung der Toten verkündigt wird. Anschließend werden die
zuvor geschmückten Gräber der Angehörigen und Nahestehenden
besucht.
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